Wissenswertes und Tipps - Malermesiter Wölfle Weilheim

Beschichtungen auf maßhaltige Holzbauteile

Unter maßhaltigen Holzbauteilen versteht man Holzfenster, Türen etc. Im Gegensatz zu begrenzt maßhaltigen Holzbauteilen wie Verbretterungen von Dachuntersichten oder nicht maßhaltigen Holzbauteilen wie Gartenzäune, Palisadenwände und dergleichen.
Der Maler findet in der Regel als zu beschichtenden Untergrund ein fertig eingebautes Bauteil vor - montierte Fenster und Türen. Ist hier ein Anstrich vorgesehen, so ist davon auszugehen, daß bauseits die geforderte allseitige Grundierung vor der Montage erfolgt ist. Doch häufiger wird der Maler zu Renovierungsanstrichen gerufen, leider meistens erst dann, wenn schon irreversible Schäden an den Holzbauteilen offensichtlich sind: Risse in den Fensterrahmen, verfärbte Holzteile, angegriffene Wetterschenkel. Der Maler packt also sein Werkzeug aus und versucht zu retten, was zu retten ist. Doch oftmals liegen die Gründe für die Schäden in der Art des Holzes oder in der Art der Verarbeitung. Des weiteren werden Schäden schon durch die falsche Planung vorprogrammiert. Der Anstrich ist nur das letzte Glied in der Kette und kann nicht retten, was bei der Planung, der Auswahl der Holzarten und der Verarbeitung verbockt wurde. Wer hierzu tiefer einsteigen will, dem empfehle ich die Lektüre des Beitrages über Fensterholzqualitäten auf der Homepage von K.H.Ries.
Dennoch kann auch mit der Wahl des falschen Beschichtungsstoffes zur Schädigung oder gar Zerstörung des Bauteils beigetragen werden. Und natürlich kann auch mit dem Versäumnis einer rechtzeitigen Wiederholungsbeschichtung zur Schädigung und Zerstörung beigetragen werden. Daher ist es ratsam, den hoffentlich lange stolzen Besitzer von Holzfenstern zu sensibilisieren, ihn darauf aufmerksam zu machen, daß nur bei regelmässiger Pflege seine Fenster und Türen ihr Aussehen und ihre Qualität behalten können. Es ist ein Irrglaube, daß eine fünfjährige Gewährleistung nach BGB die Holzteile und deren Anstriche vor Verwitterung schützt und den Besitzer von allen Pflichten zur Pflege und Instandhaltung enthebt. Das BFS Merkblatt Nr. 18 "Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz, insbesondere Fenstern und Außentüren" schreibt unter "Wartung von Außenbauteilen aus Holz": 
Eine rechtzeitige - bei extremer Klimabeanspruchung jährliche - Überprüfung und Ausbesserung einzelner, auch kleinerer Schadstellen ist bei allen Oberflächenbehandlungen von Außenbauteilen aus Holz dringend zu empfehlen.
Die Überprüfungen und gegebenenfalls Überholungsbeschichtungen sind bei Lasurbeschichtungen häufiger (etwa alle zwei Jahre) als bei deckenden Beschichtungenssystemen (etwa alle vier Jahre) erforderlich, da die Haltbarkeitsdauer der Schutzwirkung von Lasurbeschichtungen im allgemeinen kürzer zu veranschlagen ist.
Bei den Prüfungen für die Instandhaltung und Instandsetzung ist auch der Zustand der Innenseiten zu beachten. Feuchtigkeit darf auch von der Innenseite nicht in das Holz eindringen können, weil die Feuchte sonst das Holz durchdringen und Haftstörungen an der Außenbeschichtung verursachen kann.
Es ist empfehlenswert, einen Wartungsvertrag mit regelmäßigen Inspektionen abzuschließen, damit eine fachgerechte Funktions- und Werterhaltung sichergestellt ist."

Letzteres mag jedem selbst überlassen bleiben. Meine persönliche Meinung zu Wartungsverträgen ist: Ich würde es halten wie beim Auto. Solange ich mir eine eventuelle Herstellergarantie beim KFZ verwirken würde, wenn ich die Inspektionen nicht termingerecht bei der Fachwerkstatt ausführen lasse, solange würde ich dies auch durchziehen. Wenn diese Zeitspanne vorüber ist, fahr ich auch zur Inspektion zur freien Werkstatt... Auf die Fenster übertragen würde ich also sagen: Wartungsvertrag für die Dauer der Gewährleistung, danach kann man ja auch selbst zum Pinsel greifen, wenn man nicht drei linke Hände hat.

So gibt es mittlerweile auch heimwerkergeeignete Pflegesets für derartige Fälle. Zur Verlängerung der Haltbarkeit einer Fensterbeschichtung empfehlen Hersteller ein bis zwei Mal jährlich eine Auffrischung: Nach der gründlichen Säuberung mit mildem Reinigungsmittel wird eine spezielle Wachsemulsion als Fensterpflege aufgetragen (z.B. GORI Fensterpflege, Sikkens Pflegeset, Glasurit Quick & Easy Holzbalsam).

Aus der Sachverständigen-Ecke: Trockenschichtdicke von Lasuren bei Fensterbeschichtungen

Die RAL-Gütegemeinschaft Holzfenster und -haustüren e.V. schreibt ihren Mitgliedern in den Güte- und Prüfbestimmungen u.a. vor, daß die Schichtdicke des fertigen Anstriches an den sichtbar bleibenden Flächen im Mittel bei nicht deckendem Anstrich (Lasur) mindestens 60 µm und bei deckendem Anstrich mindestens 100 µm betragen muß. Mit dieser Vorschrift sind Beschichtungen gemeint, die in stationären Anlagen aufgebracht werden.
Diese Forderung nach bestimmten Schichtdicken wurden vom ift (Institut für Fenstertechnik e.V.) in Rosenheim in das Merkblatt "Lasierende Anstrichsysteme für Holzfenster und -türen" übernommen, ohne darauf hinzuweisen, daß es sich hier um industriell hergestellte Beschichtungen handelt.
Andere Institutionen haben diese Forderung übernommen und ebenfalls veröffentlicht. Dies führte dazu, daß berufsfremde Sachverständige dem Maler bereits dann eine mangelhalfte Leistung unterstellten, wenn die geforderten Trockenschichtdicken nicht erreicht waren.
Praxisversuche an Fensterprofilen haben ergeben, daß die in den Güte- und Prüfbestimmungen der o.g. Gütegemeinschaft genannten Trockenschichtdicken mit der vorgeschriebenen Anzahl von Schichten nicht zu erreichen sind, wenn die Beschichtung manuell am eingebauten Bauteil erfolgt.

Quelle: Mitteilungen des Landesinnungsverbandes des bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks und seiner angeschlossenen Innungen, 12 / 2001